Die Eigentümer bestimmen das Risikomanagement ihrer Bank
Im deutschen Bankensektor gibt es drei unterschiedliche Modelle der Eigentümerschaft.
- Die privaten Geschäftsbanken mit der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (französisch Societé anonyme), meist als Aktiengesellschaft. Bei Aktiengesellschaften wird das Grundkapital durch die Anzahl der Aktien, zum Beispiel mit Nennwert 50 Euro, geteilt und über die Börse verkauft.
Der öffentlich-rechtliche Bereich, meist in Form von Sparkassen, oder Volksbanken handeln auch im Interesse ihrer Eigentümer. - Die Sparkassen sind in der Hand von Kommunen und anderer Gebietskörperschaften.
- Die Volks- und Genossenschaftsbanken sind im Besitz ihrer Mitglieder. Von den 30 Millionen Kunden der Volksbanken sind 16 Millionen auch Mitglied der Bank.
Diese unterschiedliche Eigentümerstruktur hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf das
Geschäftsgebaren einer Bank.
Die Eigentumsverhältnisse bestimmen die Geschäftspolitik
Die Geschäftsbanken sind in der Regel in privater Hand. Die Aktien können auch einigen wenigen Eigentümern gehören, welche dann die Geschäftspolitik und die daraus resultierenden Entscheidungen bestimmen. Zweck dieser Banken ist in aller Regel, Gewinne zu erzielen, um eine entsprechend hohe Dividende an die Aktionäre auszuzahlen.
Bei den Sparkassen bestimmen Vertreter der Gebietskörperschaften, denen die Sparkasse gehört, das Geschäftsgebaren. Die Spitzen der Gebietskörperschaften, meist Kommunen, sind politisch gewählt und verfolgen dementsprechend auch politische Ziele, zum Beispiel verbilligte Kredite an junge Familien zum Hausbau.
Die Genossenschaftsbanken, meist als Volksbanken, sind in der Hand ihrer Mitglieder. Auch die Vorstände der Bank sollen Mitglieder sein. Dadurch wirdl eine Selbstverwaltung ermöglicht, die für einen engen Kontakt zu den Kunden sorgt. Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Höhe der finanziellen Einlage, eine Stimme. Grundidee war schon bei der Entstehung dieser Art von Banken das Prinzip der Selbsthilfe unter Mitgliedern, die über begrenzte Mittel verfügen und vergleichbare Anforderungen an eine Bank haben. Typisch ist ihr lokaler Bezug, der eine gute Einschätzung der Chancen und Risiken, etwa bei der Kreditvergabe, ermöglicht. Bei sehr kleinen Volksbanken daher nur auch relativ geringe Kenntnisse komplexer Geschäftsvorgänge erforderlich.
Extreme Unterschiede in Gewinnverteilung und Haftung
Bei den Sparkassen besteht zumindest eine politische Verantwortung. Falls es zu Verlusten kommt, haften die Gebietskörperschaften. Werden hier die Bankvorstände nicht richtig kontrolliert, droht den Kommunalpolitikern die Abwahl.
Die genossenschaftlichen Banken haften in der Regel mit den eingezahlten Geschäftsanteilen ihrer Mitglieder. Zu Beginn der genossenschaftlichen Bewegung im 19. Jahrhundert gab es noch eine Nachschusspflicht. Damit mussten die Mitglieder für Verluste haften.
Unterschiedliche Zielsetzungen bergen unterschiedliche Risiken
Die drei Banktypen haben völlig unterschiedliche Zielsetzungen. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sollen politische Zielvorstellungen, wie etwa die Ansiedelung junger Familien, unterstützen. Bei den Volksbanken steht das Prinzip der Selbsthilfe und der Selbstverwaltung mit lokalem Bezug im Vordergrund. Bei diesen beiden Formen von Banken sind die Risiken überschaubar, solange sich an die ursprüngliche Zielsetzung gehalten wird, die eben auch lokal begrenzt ist.
Die privaten Geschäftsbanken dagegen sind sehr oft international ausgerichtet, bieten komplexe Finanzprodukte an und haben sich auch oft auf bestimmte Geschäftsfelder wie zum Beispiel die Finanzierung von Firmenzusammenschlüssen oder den Handel mit Hypotheken spezialisiert. Die Geschäftspraktiken und viele Finanzprodukte sind ohne eingehende Fachkenntnisse undurchschaubar. Da diese Banken sehr hohe Geldbeträge bewegen, gehen sie auch sehr hohe Risiken ein. Sie können bei unverantwortlichem Risikoverhalten eine Volkswirtschaft oder gar die Weltwirtschaft ins Wanken bringen. Eine Selbstbeschränkung oder Selbstkontrolle der internationalen Banken hat nie wirklich funktioniert. Trotz großer Pleiten, die das Eingreifen des Staates erforderlich machten, ist keine durchgreifende Reform in Sicht. Gefragt sind staatliche Kontrollen und Regulierungen, die international abgestimmt sind, um Finanzkrisen vorzubeugen.
Zum Risiko, das betrügerische Machenschaften ihrer Angestellten verursachen s. den Beitrag des Autors zum Kollaps der Credit Suisse: Wie können Banken in die Pleite rutschen?
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