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Kommentar: "Die Party isch over"

So ähnlich hatte sich der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble in der Eurokrise ausgedrückt, als die Entscheidung über ein weiteres Hilfspaket für den hoch verschuldeten griechischen Staat anstand. Ein Kommentar von Finanzexperte Ulrich Lehmann.

Heute ist es das deutsche Sozialsystem, das gerettet werden muss. Mittlerweile werden 1431 Milliarden Euro jedes Jahr für Sozialleistungen ausgegeben, ein Drittel des Bruttosozialprodukts (NTV vom 23.07.2026). Jeweils zu einem Drittel direkt durch den Staat und zwei Drittel durch Beiträge zu den Sozialversicherungen. Die Aufteilung auf Staat und Beitragszahler ist ähnlich wie im Kaiserreich, aber der Anteil am Volkseinkommen ist heutzutage mehr als zehnmal so hoch. Notwendig sind ein radikaler Umbau und mehr Eigenverantwortung.

Der Sozialstaat muss radikal umgebaut werden

Die demografische Entwicklung führt dazu, dass immer weniger Menschen in Deutschland im Erwerbsleben stehen und eine immer größer werdende Gruppe ernähren müssen, die nicht mehr arbeitet. Soll die Quote der Sozialleistungen am Volkseinkommen nicht unkontrolliert ansteigen, müssen drastische Maßnahmen ergriffen werden. Das gefällt nicht jedem. Zurzeit sind nach Umfragen über 80 % der Bundesbürger der Ansicht, dass die bisherigen Vorschläge zur Sanierung des Sozialstaates unausgewogen und ungerecht seien. Subjektiv mag das richtig sein, zum Beispiel wenn das Renteneintrittsalter erhöht werden soll. Hier muss für die gleiche Rente länger gearbeitet werden. Trotzdem muss angesichts der Lage gehandelt werden. Die Bundesregierung hat schon einiges getan, reichen wird das aber wohl nicht. Vieles ist wie immer das Zupflastern von Finanzierungslöchern mit neuen Abgaben und Steuern, etwa der Zuckersteuer, höherer Tabaksteuer und Ähnlichem. Dieses Mal gehen die Vorstellungen der Bundesregierung aber noch darüber hinaus.

Das wichtigste Signal der bisherigen Vorschläge etwa im Gesundheitswesen ist, dass alles auf den Prüfstand gestellt wird und auch sehr alte gesetzliche Regelungen überarbeitet werden. Das zeigt, was möglich ist, wenn die Politik das will.  Ein Beispiel wäre hier die Mitversicherung von Ehegatten in der Krankenversicherung. Seit 1912 war dies eine freiwillige Leistung der Krankenkassen, ab 1930 eine Leistung, die zwingend angeboten werden musste. Diese Leistung war also fast hundert Jahre gesetzlich und wird nun ohne Übergangsfrist oder Vertrauensschutz gestrichen. Das zeigt, dass man sich nicht auf die derzeitige Rechtslage verlassen kann und seine Lebensplanung möglichst ohne den Staat machen sollte. Der Staat wird aller Voraussicht nach in Zukunft weniger Geld für Soziales ausgeben können, als dies jetzt noch der Fall ist.

Mehr Eigenverantwortung und positive Anreize setzen

Weitere Diskussionen in Richtung mehr Eigenverantwortung und Kostenbelastung gibt es bei der Finanzierung der Pflege, des Familienunterhalts und der Höhe der Sozialhilfe. Bisher waren 100.000 Euro Einkommen im Jahr als Selbstbehalt ansetzbar, bevor jemand sich an den Pflegekosten von Angehörigen beteiligen musste. Man wird sehen, auf welchen Betrag der Selbstbehalt abgesenkt wird, wenn die Pflegekosten weiterhin steigen. In diesem Zusammenhang sollte auch bei Aufhebungsverträgen von Arbeitsverhältnissen darauf geachtet werden, dass der Vertrag so abgefasst ist, dass bei der Berechnung von Unterhalt an Familienangehörige kein fiktives Einkommen angesetzt werden kann. Fiktives Einkommen kann von Gerichten und staatlichen Stellen angerechnet werden, wenn der Unterhaltspflichtige freiwillig auf Einkommen verzichtet. Es wird dann auch die Differenz vom tatsächlichen zum möglichen Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Ein weiteres Beispiel für das Kürzen von liebgewonnenen Leistungen ist der Unterhaltsvorschuss, den der Staat zahlt, wenn Unterhaltspflichtige keinen Kindesunterhalt zahlen. Er soll nun noch bis zum 16. anstatt bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. In den neunziger Jahren war diese Grenze allerdings noch auf 12 Jahre gesetzt. Anscheinend weichen immer mehr Eltern, vor allem Männer, der Unterhaltspflicht aus. Die Behörden haben große Mühe, das Geld beizutreiben, und haben einen riesigen Verwaltungsaufwand, den sie kaum mehr bewältigen können. Eine Lösung könnte sein, den Selbstbehalt, den die Unterhaltspflichtigen von ihrem Einkommen behalten dürfen, zu staffeln, das heißt einen Grundbetrag plus einen Prozentsatz des darüber hinausgehenden Einkommens, analog zu den Pfändungsfreigrenzen bei Verschuldung. Zurzeit ist der Selbstbehalt gegenüber Minderjährigen bei 1450 Euro für Erwerbstätige. Wenn jemand mehrere Kinder hat und der Ehepartner nicht arbeitet, muss man schon sehr viel verdienen, um mehr als diese 1450 Euro behalten zu dürfen. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Sozialhilfesatz plus Wohnungskosten und bietet keinen großen Anreiz, zu arbeiten. Um dies zu ändern, muss die Unterhaltspflicht klar begrenzt sein, etwa auf 18 Jahre des Nachwuchses. Zudem könnte es Vorteile in der Rentenversicherung auch für Männer geben, die ihrer Unterhaltspflicht nachgekommen sind. Sonst braucht sich niemand über niedrige Geburtenraten und immer mehr Unterhaltsverweigerer zu wundern. Es geht hier nicht um eine moralische Bewertung, sondern darum, Arbeitsanreize für Unterhaltspflichtige zu erhöhen und auch zu einer Verbesserung der finanziellen Lage von Alleinerziehenden zu kommen.

Auch die Sozialhilfe für Erwerbsfähige muss angepasst werden

Auch die Sätze der Sozialhilfe, des Bürgergeldes oder wie die Unterstützung auch immer genannt wird, werden inzwischen offen hinterfragt. Die Hälfte dieser Leistungen geht schon jetzt an Menschen ohne deutschen Pass so dessen Kritiker, die Akzeptanz der Bevölkerung angesichts hoher Belastungen durch Steuern und Abgaben nimmt durch diese Kritik immer mehr ab. Viele fordern strengere Kontrollen und schnellere Sanktionen bei Arbeitsverweigerung. Der Nachweis von Versäumnissen von Sozialhilfempfängern erfordert aber ein riesiges Monitoring und Bürokratieaufwand, und verhängte Sanktionen müssen dann oft noch gerichtlich durchgesetzt werden. Das bedeutet eine gewaltige Kostenbelastung der öffentlichen Haushalte, die zusätzlich noch zu stemmen ist. Auch hier wären positive Anreize besser, als Strafmaßnahmen, die schwierig zu begründen und in der Durchsetzung teuer sind. Möglich wäre ein sehr geringer Regelsatz für Erwerbsfähige, der nur das unbedingt notwendige Existenzminimum abdeckt. Für Fortbildungen und Bewerbungen können dann zusätzliche Leistungen bewilligt werden, hier wäre aber der Sozialleistungsempfänger in der Beweispflicht und nicht der Staat, was viel weniger Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Auch der Prozentsatz des Einkommens, das Leistungsempfänger von ihrem Einkommen behalten dürfen, sollte großzügig bemessen sein. Allerdings müssen 600-Euro-Jobs dann auch tatsächlich abgeschafft werden. Zu groß wäre die Versuchung, mit zwei Stunden Arbeit am Tag ein relativ bequemes Leben zu führen.

Ein Kommentar von Finanzexperte Ulrich Lehmann. 


Kategorie: Analysiert

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